Digitale Märkte
Digitale Märkte: der Onlinehandel, das Bezahlen und die Aufsicht
Als die Ladentüren zu blieben, verschob sich der Einkauf ins Netz, und mit ihm die Frage, wie bezahlt wird. Dieser Strang verfolgt, welche Verfahren dabei Gewicht gewannen und wie die Regulierung nachzog.
Die Verlagerung, die schneller kam als geplant
Für den Handel waren die Schließungsmonate ein erzwungener Vorlauf. Betriebe, die einen Onlinekanal als Projekt für die nächsten Jahre eingeplant hatten, brauchten ihn innerhalb von Wochen. Was dabei entstand, war selten ein durchdachter Kanal: ein Instagram-Konto mit Bestellungen per Direktnachricht, eine Liste per E-Mail, ein Shop-Baukasten, dazu Lieferung durch das eigene Personal. Gleichzeitig wuchsen die etablierten Marktplätze, weil sie das Einzige anboten, was in dieser Lage zählte: eine funktionierende Bestell- und Bezahlstrecke.
Am stationären Kassenband lief eine zweite, stillere Verschiebung. Kontaktloses Bezahlen war vor 2020 in Deutschland verfügbar, aber nicht Gewohnheit; ab dem Frühjahr 2020 bat eine Mehrheit der Geschäfte ausdrücklich darum. Wer den Vorgang einmal ohne PIN-Eingabefeld erledigt hatte, kehrte selten zum Bargeld zurück. Beide Bewegungen, der Handel ins Netz und die Zahlung ins Kontaktlose, trafen zusammen und begünstigten dieselbe Gruppe von Anbietern.
Warum der Ratenkauf an das Ende des Bestellvorgangs rückte
Die auffälligste Neuerung im Bezahlvorgang war nicht ein neues Verfahren, sondern eine neue Platzierung. Ratenkauf und Rechnungskauf gab es im deutschen Versandhandel seit Jahrzehnten; neu war, dass er als gleichrangige Option neben Karte und Überweisung erschien, ausgewählt in einem einzigen Klick und ohne Formularstrecke. Für Händler ist der Effekt messbar: Weniger Bestellvorgänge werden abgebrochen, und die durchschnittliche Bestellsumme steigt.
Aus Käufersicht entsteht dabei eine Zahlungsverpflichtung, die im Bestellvorgang nicht wie eine Kreditaufnahme aussieht. Genau daran setzte die Kritik an: an der Sichtbarkeit der Kosten bei verspäteter Zahlung, an der Bonitätsprüfung im Hintergrund und an der Frage, wie mehrere parallele Kleinkredite bei verschiedenen Händlern überhaupt erfasst werden. Diese Debatte lief den Marktanteilen mehrere Jahre nach, was den Aufstieg der Zahlungsdienstleister in dieser Zeit erklärt und gleichzeitig einordnet.
Die Lieferplattformen und ihre Provisionen
Für die Gastronomie war die Verlagerung ins Netz kein Nebenkanal, sondern in den Schließungsmonaten der einzige. Wer nicht selbst auslieferte, kam an den großen Lieferplattformen nicht vorbei, und zahlte für die Vermittlung Provisionen im deutlich zweistelligen Prozentbereich des Bestellwerts. Bei den Aufschlägen, die in der Gastronomie üblich sind, bleibt davon rechnerisch kaum etwas übrig. Viele Betriebe lieferten in dieser Zeit zu Preisen aus, die die Miete deckten, aber keinen Gewinn.
Zugleich verschob sich, wem die Kundenbeziehung gehört. Wer über eine Plattform bestellt, bestellt bei der Plattform: Sie kennt die Adresse, die Bestellhistorie und den Zeitpunkt, das Restaurant kennt nur den Auftrag. Nach den Öffnungen versuchten viele Betriebe deshalb, Bestellungen wieder auf eigene Kanäle zu ziehen, mit eigener Seite, eigener Nummer und Rabatt bei Direktbestellung. Gelungen ist das dort, wo die Stammkundschaft aus der Nachbarschaft kam, und selten dort, wo Laufkundschaft den Umsatz trug.
Parallel zog der Betrug mit. Mit dem Onlinehandel wuchsen gefälschte Shops und Phishing-Nachrichten, die Zahlungsbestätigungen und Lieferbenachrichtigungen nachahmten, Formate, die in einem Jahr voller echter Paketmeldungen ungewöhnlich gut funktionierten. Verbraucherzentralen warnten in diesen Monaten wiederholt vor beidem.
Wie die Aufsicht nachzog
Regulatorisch geschah die Reaktion in zwei Schritten, und beide waren nicht als Antwort auf die Pandemie gedacht. Zuerst wurde die starke Kundenauthentifizierung für Kartenzahlungen im Onlinehandel verbindlich, der zusätzliche Bestätigungsschritt in der Banking-App, der den Bezahlvorgang länger und die missbräuchliche Nutzung schwerer macht. Dass diese Umstellung in genau die Monate fiel, in denen der Onlinehandel sprunghaft wuchs, war Zufall der Fristen und sorgte für einen Teil der abgebrochenen Bestellungen jener Zeit.
Der zweite Schritt betraf den Ratenkauf. Zinslose Kleinkredite fielen lange nicht unter die Regeln für Verbraucherkredite, weil sie weder Zinsen noch nennenswerte Gebühren tragen. Die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie von 2023 schließt diese Lücke und muss von den Mitgliedstaaten bis Ende 2026 angewendet werden; damit gelten Informationspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfung auch für Beträge, die bislang darunter lagen. Für die Anbieter bedeutet das nicht das Ende des Modells, aber eine Angleichung an das, was für Banken seit Jahren gilt.
Was von der Verschiebung geblieben ist
Die Spitzenwerte der Schließungsmonate hielt der Onlinehandel nicht. Nach den Öffnungen fiel der Anteil zurück, blieb aber über dem Stand von 2019, und für einzelne Warengruppen deutlich darüber. Dauerhaft verändert hat sich weniger die Verteilung zwischen Laden und Netz als die Erwartung an den Bezahlvorgang selbst: wenige Klicks, keine erneute Dateneingabe, Ratenzahlung als sichtbare Option, Rückgabe ohne Rückfrage. Wer diese Erwartung nicht erfüllt, verliert die Bestellung im letzten Schritt.
Für kleine Betriebe ist das ein zweischneidiges Ergebnis. Der Zugang zum Netz ist einfacher als 2019, die Ansprüche an Bezahlung, Versand und Rückgabe sind aber von Anbietern gesetzt, deren Kostenstruktur eine andere ist. Rücksendungen etwa sind im Modehandel der teuerste Posten des Onlinegeschäfts und bei kleinen Stückzahlen kaum zu tragen. Der Strang zur Wirtschaft rechnet diesen Posten auf Betriebsgrößen um: Bei kleinen Stückzahlen entscheidet die Rückgabequote, ob das Onlinegeschäft überhaupt trägt.