Wirtschaft · Dossier
Wie Covid 19 kleine Unternehmen traf und was den Unterschied machte
Bei gleichem Umsatzausfall entschied die Betriebsgröße darüber, wer durchkam. Nicht weil kleine Betriebe schlechter geführt wären, sondern weil ihnen die drei Dinge fehlten, auf die es in dieser Lage ankam.
Drei Wochen Reserve gegen drei Monate Schließung
Die entscheidende Größe der Pandemiejahre war nicht der Umsatzrückgang, sondern die Liquiditätsreserve. Erhebungen zur Widerstandsfähigkeit von Kleinbetrieben zeigten schon vor 2020 ein Muster, das sich international wiederholt: Der typische kleine Betrieb hält Mittel für wenige Wochen laufender Kosten vor, nicht für Monate. Eine Schließung von zwei Wochen ist ein Ärgernis; eine von zwölf Wochen ist eine Existenzfrage, bei identischer Betriebsführung.
Dazu kamen zwei weitere Asymmetrien. Große Unternehmen verfügen über Kreditlinien, die sie ziehen können, ohne dass eine neue Bonitätsprüfung stattfindet; kleine müssen den Kredit erst beantragen, und zwar in dem Moment, in dem ihre Zahlen am schlechtesten aussehen. Und große Unternehmen haben eine Verwaltung, die Anträge, Nachweise und Fristen nebenher bearbeitet, während im kleinen Betrieb dieselbe Person kocht, einkauft, abrechnet und Formulare ausfüllt.
Wen es traf und wen nicht
Innerhalb der kleinen Betriebe verlief die Trennlinie entlang des Publikumsverkehrs. Wo Kundschaft physisch im Laden stehen muss und die Fixkosten von einer Innenstadtmiete bestimmt werden, fiel der Umsatz auf null, während die Kosten blieben: Gastronomie, Einzelhandel außerhalb des Lebensmittelbereichs, Friseur- und Kosmetikbetriebe, Reisebüros, Fahrschulen, Veranstaltungsdienstleister. Handwerksbetriebe mit Auftragsbestand kamen dagegen vergleichsweise glatt durch: Baustellen liefen weiter, und bei Wohnungssanierungen stieg die Nachfrage sogar.
Ein Sonderfall war der Einzelhandel mit Waren, die auch online verkauft werden können. Wer bereits einen Versandkanal hatte, konnte einen Teil des Umsatzes retten; wer ihn innerhalb von Wochen improvisieren musste, verkaufte über Direktnachrichten, E-Mail-Listen und Lieferung durch das eigene Personal, mit Erlösen, die die Fixkosten selten deckten. Der Wettbewerb lief dabei gegen Anbieter, deren Bestellstrecke seit Jahren optimiert war.
Die Hilfen und ihre Zugangshürden
Die staatliche Unterstützung verhinderte eine Insolvenzwelle. Das ist der belastbare Befund, und er wird durch die Zahlen gestützt: Die Unternehmensinsolvenzen gingen in den Pandemiejahren zurück statt zu steigen. Zwei Ursachen wirkten zusammen: die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab März 2020 und der Zufluss von Zuschüssen sowie staatlich verbürgten Krediten.
Verteilt wurden die Mittel jedoch nach Kriterien, die nicht neutral gegenüber der Betriebsgröße waren. Nach den Soforthilfen des Frühjahrs 2020 verlangten die Überbrückungshilfen die Einbindung prüfender Dritter: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Für ein Unternehmen mit laufender Beratung war das eine Formalie, für einen Betrieb ohne Berater eine Hürde mit Kosten und Wartezeit. Wer bei der Antragstellung auf Umsatzschätzungen angewiesen war, weil belastbare Prognosen nicht möglich waren, geriet in den Folgejahren zudem in Rückforderungsverfahren.
Der Kredit als Aufschub, nicht als Lösung
Ein unterschätzter Effekt der Jahre 2020 und 2021 ist der Anstieg kurzfristiger Verbindlichkeiten bei kleinen Betrieben. Wer Personal weiterbezahlen musste, ohne Einnahmen zu haben, überbrückte die Lücke mit Kontokorrent, Förderkredit oder privatem Geld. Das hielt den Betrieb offen und verlagerte die Belastung in die Zukunft. Als die Öffnungen kamen, standen viele Betriebe deshalb nicht bei null, sondern im Minus, und mussten aus dem laufenden Geschäft zugleich Rückstände und Tilgung bedienen.
Sichtbar wurde das erst mit Verzögerung, in Geschäftsaufgaben, die nicht als Insolvenz gezählt werden: Betriebe, die ohne Verfahren schlossen, weil die Inhaber keinen Ausweg mehr sahen oder das Alter erreicht hatten und keine Nachfolge fanden. Diese stillen Aufgaben tauchen in keiner Insolvenzstatistik auf, prägen aber das Bild vieler Innenstädte.
Der Faktor, der vor den Schließungen wirkte
Für einen Teil der Betriebe begann der Umsatzeinbruch, bevor überhaupt etwas geschlossen wurde. Restaurants und Geschäfte, deren Inhaber oder Personal als asiatisch gelesen wurden, verloren im Januar und Februar 2020 Kundschaft, Wochen vor der ersten behördlichen Anordnung. Medienkritische Auswertungen dokumentierten für diese Zeit einen Anstieg von Rassismus in den Zuschreibungen zum Virus, auch in der Berichterstattung selbst.
Für die betroffenen Betriebe verlängerte das die Krise an beiden Enden: Sie verloren früher Umsatz als andere und gewannen ihn später zurück, weil Vorbehalte nicht mit einer Verordnung endeten. In den Hilfsprogrammen, die auf Umsatzvergleiche mit dem Vorjahr abstellten, fiel dieser Vorlauf sogar zu ihren Lasten aus: der Vergleichszeitraum enthielt bereits eingebrochene Monate. Wie sich die Branchenverluste insgesamt verteilten, führt das Dossier zu den fünf am stärksten betroffenen Branchen aus.
Was von der Improvisation blieb
Ein Teil dessen, was 2020 aus der Not entstand, ist geblieben. Betriebe, die vorher weder Kartenzahlung noch eine Bestellmöglichkeit im Netz anboten, haben beides seither eingeführt und behalten, nicht weil es die Kosten senkt, sondern weil Kundschaft es erwartet. Für viele war die Pandemie damit der Anlass für einen Schritt, den sie ohnehin irgendwann gegangen wären, nur unter schlechteren Bedingungen und in kürzerer Zeit.
Der Preis dieser Beschleunigung ist eine neue Abhängigkeit: von Plattformen, deren Provisionen die Marge bestimmen, und von Bezahldienstleistern, deren Konditionen ein Kleinbetrieb nicht verhandelt. Wie sich dieser Teil verschoben hat, führt der Strang zu den digitalen Märkten aus.